A G B – TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Designleistungen von Cécile Kotsch

§ 1 – Vertragspartner und Vertragsinhalt

(1) Vertragspartner des Auftraggebers (Kunden) ist Cécile Kotsch, Marstallstr. 7, 63075 Offenbach am Main, Deutschland, Telefon 0049-(0)170-8456692, E-Mail cecile@bonjourpaper.com (im folgenden: „Designerin“).

(2) Die Designerin bietet diverse Designleistungen an.

(3) Diese AGB werden Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen der Designerin und ihren Kunden.

(4) Sind auf Kundenseite mehrere Personen Vertragspartner, so sind sie gegenüber der Designerin Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jegli­cher Ansprüche. Für die Abgabe und den Emp­fang von Willenserklärungen und anderen Mittei­lungen gilt gegenüber der Designerin jede der Per­sonen als durch die übrigen Personen bevoll­mächtigt.

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Fristen

(1) Informationen auf der Webseite der Designerin, in E-Mails, in Flyern oder sonstigen Wer­bemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfän­ger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderun­gen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Vertragsschlüsse und Nachtragsvereinbarungen zu ih­rer Wirksamkeit der Textform bedürfen. Dies gilt auch für Terminzusagen, Fristsetzungen, Mängelrügen und Kündigungserklärungen. Die verbindliche Wirkung eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens (§ 346 HGB), das auf eine mündliche Vereinbarung folgt, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3) An individuelle Angebote, die die Designerin an den Kunden richtet, hält sie sich eine Woche ab Erstellungsdatum des Ange­bots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.

(4) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht aus­drücklich als verbindliche Fristen durch die Designerin zugesichert werden.

(5) Einzelne Arbeitsaufträge können per E-Mail, telefonisch oder über mit dem Kunden vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde hat der Auftragnehmerin bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.

(6) Die Designerin übersendet dem Kunden nach Vertragsschluss den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags (Vertragstext) per E-Mail. Gleichzeitig speichert die Designerin den Vertragstext in ihrer elektronischen Datenverarbeitung. Da der Kunde hierzu keinen Zugang hat, obliegt es dem Kunden, die E-Mail mit dem Vertragstext im eigenen Interesse aufzubewahren.

§ 3 – Leistungen der Designerin

(1) Designentwürfe

(a) Ist die Designerin mit dem Entwurf eines Designs beauftragt, entwickelt sie auf Basis der Vorgaben des Kunden eine Anzahl unterschiedlicher Entwürfe; sofern nicht anders vereinbart, werden zwei Entwürfe entwickelt. Die Vorstellung der Entwürfe findet im Zweifel am Sitz der Designerin statt.

(b) Der Kunde kann einen der Entwürfe auswählen, um ihn in einer Korrekturrunde weiterentwickeln zu lassen. In der Korrekturrunde berücksichtigt die Designerin alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Zeitpunkt gesammelt mitteilt. Die Korrekturrunde endet mit der Vorstellung des weiterentwickelten Designs durch die Designerin. Nach der ersten kann sich für denselben Entwurf eine weitere Korrekturrunde in gleicher Verfahrensweise anschließen, wenn der Kunde dies wünscht.

(c) Mit Vorstellung der vereinbarten Anzahl Entwürfe und mit Abschluss der zweiten Korrekturrunde für einen der Entwürfe ist die vertragliche Leistung für der Designerin abgeschlossen. Darüber hinausgehende Entwürfe und Korrekturrunden sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(d) Gegenstand der Leistung der Designerin ist die kreative und künstlerische Entwicklungsleistung. Ein Erfolg im Sinne einer Zufriedenheitsgarantie ist nicht geschuldet.

(e) Vorgestellte Entwürfe darf der Kunde allein zur Prüfung und Entscheidung über die weitere Nutzung verwenden. Ohne ausdrückliches Einverständnis der Designerin dürfen Entwürfe weder an Dritte weitergegeben werden, noch vom Kunden für andere als Prüfungszwecke behalten werden. Verworfene Entwürfe muss der Kunde unverzüglich vernichten; digital übersandte Entwürfe – auch E-Mails – sind entsprechend zu löschen. Entwürfe, die die Designerin dem Kunden zu Prüfungszwecken übermittelt, können technische Beschränkungen enthalten, z.B. hinsichtlich der Auflösung oder Druckbarkeit.

(f) Die Designerin leistet keine rechtliche Prüfung der Designwünsche des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, sich in diesen Fragen durch Hinzuziehung qualifizierter Rechtsberater abzusichern.

(2) Lieferung und Nutzungsrechte

(a) Die Lieferung des entworfenen Designs (im folgenden: „Werk“) in einer Fassung, die sich nach dem von den Parteien vorgesehenen Zweck zur Weiterverwendung eignet, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk stellt eine von der Entwurfsleistung eigenständig zu vereinbarende und zu vergütende Leistung dar.

(b) Geliefert wird allein die Endfassung des Werks. Die Lieferung erfolgt als digitale Datei in geschlossenem Format durch Absendung an den Kunden auf elektronischem Wege gemäß Anhang „Technische Daten“, soweit das Werk nach seiner Natur hierfür geeignet ist. Anderenfalls wird das Werk in körperlicher Form am Sitz der Designerin übergeben.

(d) Im übrigen richtet sich der Umfang der eingeräumten Rechte nach § 3.

(3) Sonstige Leistungen

(a) Sonstige Leistungen der Designerin können bestehen in der über die Punkte (1) und (2) hinausgehenden Beratung, Betreuung und Vertretung des Kunden, z.B. hinsichtlich Papier- und Materialrecherche für besondere Druckmaterialien, Hersteller- und Dienstleisterrecherche für besondere Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren, Einholung von Angeboten Dritter für den Kunden, Begleitung in der Druckvorstufe und beim Andruck, Probenahmen, Materiallieferungen und -abholungen  sowie hinsichtlich der Abnahme von Arbeitsergebnissen Dritter.

(b) Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält die Designerin für diese Leistungen ein zeitabhängiges Honorar gemäß der bei Beauftragung geltenden Preisliste.

(4) Leistungen Dritter

(a) Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließt der Kunde Vertragsverhältnisse mit etwaigen externen Dienstleistern – z.B. Druckereien, Postdienstleistern, weiterverarbeitenden Unternehmen, Illustratoren und Programmierern – unmittelbar; diese sind Dritte und keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Designerin.

(b) Der Kunde kann die Designerin mit der Koordination und Überwachung von Leistungen Dritter beauftragen. Druck- und sonstige Aufträge erteilt die Designerin in diesem Fall in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Eine solche Koordination stellt eine eigenständige entgeltliche Leistung der Designerin nach Ziffer (3) dar.

(c) Druckleistungen und andere Weiterverarbeitungen werden nur auf Grund eines vom Kunden freigegebenen Korrekturabzugs in Auftrag gegeben. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass der Korrekturabzug in jeder Hinsicht seinen Wünschen entspricht. Der Kunde ist mit späteren Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen, soweit der Druck oder die Weiterverarbeitung mit dem Korrekturabzug übereinstimmt.

(5) Fristen und Termine

Ausführungsfristen sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Fristen im Sinne eines Fixgeschäftes dar, wenn sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindliche Fristen zugesichert werden.

(6) Begriff des Werkes

Als Werk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen verstehen die Parteien jedes Arbeitsergebnis – auch Teil- oder Zwischenergebnis – der Designerin, auch wenn es nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz vorausgesetzte Schöpfungshöhe erreicht oder aus anderen Gründen keinen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes hat oder dem Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes nicht unterfällt.

§ 4 – Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte- und Eigentumsvorbehalt, Belegstücke

(1) Die Designerin ist Urheber des vertragsgegenständlichen Werks. Jegliche Auftragsergebnisse, auch Teil- oder Zwischenergebnisse, sind persönliche geistige Schöpfungen, die dem Urheberrechtsgesetz unterfallen können. § 3 Abs. 6 bleibt unberührt.

(2) Die Designerin räumt dem Kunden die zur vorausgesetzten Verwendung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Nutzungsrechte werden dem Kunden räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt, soweit nicht anders vereinbart. Die Rechte werden dem Kunden in ausschließlicher Weise eingeräumt mit der Einschränkung, dass sich die Designerin das Recht vorbehält, das Werk oder Teile hiervon für seine Eigenwerbung in gedruckter oder in elektronischer Form (Internet, digitale Datenträger) als Referenz zu verwenden.

(3) Die Designerin räumt dem Kunden Nutzungsrechte an dem Werk allein in der gelieferten Endfassung ein; Rechte an verworfenen oder überholten Entwürfen, an sonstigen Zwischenergebnissen oder an Hilfsmitteln werden nicht eingeräumt.

(4) Die Rechteeinräumung erfolgt nur für die vereinbarte Nutzungsart für den vereinbarten Verwendungszweck im vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine vorherige Vereinbarung mit der Designerin, insbesondere über eine entsprechende Vergütung.

(5) Jegliche Einräumung von Nutzungs- und Eigentumsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung und vollständiger Begleichung etwaiger Auslagen.

(6) Die Designerin behält sich das Recht der Anbringung einer Urheberbezeichnung vor; für Logos und Corporate Designs wird die Urheberbezeichnung in unsichtbarer Form angebracht.

(7) Umgestaltungen des Werks durch den Kunden erfordern die Einwilligung durch die Designerin.

(8) Für die Erfüllung des Designauftrages kann es erforderlich sein, dass die Designerin Werke Dritter einbindet, – insbesondere Schrifttypen, Fotografien oder Illustrationen – die Lizenzbedingungen Dritter unterliegen. Soweit der Kunde in die Einbindung solcher Werke einwilligt, ist die Designerin bevollmächtigt, nicht aber verpflichtet, entsprechende Lizenzen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erwerben; der Kunde kann diese alternativ selbst erwerben. Soweit die Designerin Lizenzentgelte an den Dritten für den Kunden entrichtet, kann die Designerin gegenüber dem Kunden die Erstattung dieser Auslagen beanspruchen.

(9) Von allen in körperlicher Form vervielfältigten Arbeiten stellt der Kunde der Designerin auf Anfrage fünf mangelfreie, ungefaltete Belegstücke unentgeltlich zur Verfügung. Bei wertvollen Stücken ist eine angemessene geringere Anzahl zu überlassen. Die Designerin darf die Belegstücke für ihre Eigenwerbung verwenden, soweit nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen.

(10) Der Kunde verpflichtet sich, jede Verwertung des Werks oder seiner Teile zu unterlassen, für die ihm kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Jede Verletzung der Unterlassungspflicht zieht eine vom Kunden an die Designerin zu entrichtende Vertragsstrafe nach sich, es sei denn, dass der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 2,5-fache der für die verwertete Leistung vereinbarten Vergütung. Soweit die Höhe der Vergütung nicht vereinbart ist, ist eine Vergütung gemäß § 5 Abs. 1 zu Grunde zu legen.

§ 5 – Vergütung, Abschlagsrechnungen, Abnahme

(1) Soweit die Höhe der Vergütung nicht vereinbart ist, ist die Vergütung auf Grundlage der Empfehlungen des Berufsverbandes deutscher Kommunikationsdesigner e.V. zu bemessen.

(2) Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt jede Vergütung im Zweifel als netto zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer vereinbart.

(3) Die Designerin kann während der Bearbeitung Abschlagsrechnungen stellen, die dem jeweiligen Arbeitsfortschritt entsprechen. Folgeleistungen kann die Designerin – unbeschadet sonstiger Ansprüche – vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen.

(4) Auslagen sind vom Kunden neben der Vergütung gesondert zu erstatten, insbesondere Kosten für vereinbarte Reisen und für Kurierdienste, die im Auftrag des Kunden tätig werden.

(5) Die Schlusszahlung ist mit Abnahme bzw. mit Lieferung fällig. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Werkes widerspricht; die Designerin wird den Kunden auf diese Rechtsfolge mit Übersendung hinweisen. Der Kunde erklärt die Abnahme auch vor Ablauf der Frist konkludent, wenn er das Werk vorbehaltlos in Benutzung nimmt.

(6) Rechnungen können auch in elektronischer Form erstellt und versandt werden. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann die Designerin für jede Mahnung pauschalierte Mahnkosten von 7,50 Euro erheben, wenn nicht der Kunde nachweist, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

(7) Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Designerin zu leisten Überweisungen aus dem Ausland müssen in Euro erfolgen und für den Empfänger spesenfrei sein. Schecks, Wechsel oder ausländische Währungen werden nicht akzeptiert.

(8) Ist der Kunde Unternehmer und beauftragt er die Designerin nicht nur gelegentlich, hat die Künstlersozialversicherung gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz Anspruch auf eine Abgabe, die vom Kunden direkt an die Künstlersozialkasse zu leisten ist (2020: 4,2% auf die an die Designerin gezahlte Nettovergütung). Nähere Informationen sind unter www.kuenstlersozialkasse.de erhältlich.

(9) Der Kunde kann gegenüber der Designerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrecht können nur geltend gemacht werden aus Gründen, die in demselben Auftragsverhältnis liegen.

§ 6 – Mitwirkung und Vorlagen des Kunden, Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde eigene Entwürfe oder sonstige Unterlagen für den Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis der Designerin und mindern auch nicht die Vergütungsansprüche.

(2) Soweit die Designerin Vorlagen des Kunden verwenden soll, müssen diese in digitaler Form gemäß dem Anhang „Technische Daten“ zur Verfügung stehen, soweit die Vorlagen ihrer Natur nach in digitaler Form bestehen können. Werden Vorlagen in anderer Form geliefert, kann die Designerin für die Digitalisierung eine zusätzliche Vergütung nach der geltenden Preisliste beanspruchen.

(3) Für den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Sachen, die der Kunde als Vorlagen liefert, haftet die Designerin nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigeit. Die Designerin kann jederzeit die Rücknahme von Sachen in angemessener Frist verlangen, sobald diese bei der Designerin für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.

(4) Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese – für Drucksachen – als CMYK-Daten, Euroskala- oder HKS-Farbnummer oder – für Bildschirmfarben – als RGB- oder HSV-Daten angegeben werden.

(5) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern, zu liefern; die Designerin schuldet keine Überprüfung in dieser Hinsicht. Eine Überprüfungspflicht der Designerin besteht auch nicht mit Blick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Adressdaten. Können Postsendungen wegen solcher Fehler nicht zugestellt werden, fällt dies in den Verantwortungsbereich des Kunden.

(6) Stellt der Kunde Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten bei, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungsrechte. Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt die Designerin von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der Designerin geltend machen könnten; der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer zweckmäßigen Sachverhaltsermittlung, vorgerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsprüfung und -verteidigung.

(7) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die von ihm an die Designerin übermittelten Daten ordnungsgemäß erhoben wurden, an die Designerin übermittelt und bei dieser gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Der Kunde ist weiter verantwortlich für die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Unterrichtungspflichten.

(8) Die Designerin kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb angemessener Frist ausräumt.

(9) Ist der Designerin auf Unterlagen oder Daten des Kunden angewiesen und erhält die Designerin diese nicht zu einem als verbindlich vereinbarten Termin, kann die Designerin dem Kunden die entstehende Verzögerung als Arbeitszeit gemäß Preisliste berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Designerin während der Wartezeit eine gleichwertige Vergütung durch Bearbeitung eines anderen Auftrags erzielen konnte oder sich die Fertigstellung des Gesamtwerkes trotz der Wartezeit insgesamt nicht verzögert hat. Entsprechendes gilt, wenn die Designerin auf Unterlagen oder Daten Dritter angewiesen ist, die für den Kunden tätig sind.

§ 7 – Stufenweise Leistungserbringung, Sonderkündigungsrecht

(1) Ein Designauftrag kann mit Verweis auf diese Klausel vorsehen, dass der Auftrag nach Abschluss bestimmter Auftragsteile von jeder Vertragspartei auch ohne wichtigen Grund gekündigt werden kann. Macht eine Partei von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, bestehen für die gekündigten Auftragsteile keine gegenseitigen Ansprüche mehr, insbesondere keine Leistungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche. Das Sonder­kündigungsrecht besteht nur für Auftragsteile, mit deren Erbringung die Designerin noch nicht begonnen hat; die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit in Textform erfolgen.

(2) Die gesetzlichen Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.

§ 8 – Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Designerin für Vermögensschäden ist dem Grunde nach beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht, deren Einhaltung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

§ 9 – Verbraucher-Widerrufsrecht

(1) Einem Kunden, der die Designerin als Verbraucher im Wege des Fernabsatzes im Sinne des § 312c BGB oder außerhalb von Geschäftsräumen im Sinne des § 312b BGB beauftragt, steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bedingungen zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Ein bestehendes Verbraucher-Widerrufsrecht erlischt, sobald die Designerin mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, vorausgesetzt, dass der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Designerin mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass der Kunde durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verlieren.

§ 10 – Gewährleistung (Mängelhaftung)

Gewährleistungsansprüche (auch Mängelhaftungsrechte genannt) bestehen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 – Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse ec.europa.eu/consumers/odr.

(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands findet das deutsche Recht jedoch keine Anwendung, soweit das nationale Recht des Verbrauchers Regelungen enthält, von denen zu Lasten des Verbrauchers nicht durch Vertrag abgewichen werden kann.

(2) Alle Leistungen der Designerin werden am Sitz der Designerin erbracht, insbesondere Präsentationen und die Übergabe oder Lieferung von Werken. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz der Designerin in Offenbach am Main, Deutschland.

(3) Es gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der Auftragnehmerin, die unter https://bonjourpaper.com/datenschutz/ abgerufen werden können. Die Verarbeitung von Adressdaten und ggf. weiterer personenbezogener Daten, die der Kunde der Designerin zur Verfügung stellt, stellt eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) dar. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er gemäß Art. 28 DSGVO mit der Designerin einen Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten  abschließen muss. Die Designerin bietet an, dem Kunden auf Anfrage ein Muster für einen solchen Vertrag zur Verfügung zu stellen.

(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Preisliste 2020

Arbeiten nach Zeitaufwand

Soweit einzelvertraglich oder in den AGB keine abweichenden Vergütungen geregelt sind, werden Leistungen der Designerin zeitbasiert nach folgendem Honorar abgerechnet:

Stundensatz:   100,- Euro netto

Reisekosten

Anfahrtspauschale im Umkreis bis 50 km vom Sitz der Designerin :  20,- Euro netto

Anfahrtspauschale bei Fahrten ab einem Umkreis von

50 km vom Sitz der Designerin:     0,30 Euro netto

    je Kilometer zurückgelegter Strecke

Kurierdienste und Postversand

Für Kurierfahrten kooperiert die Designerin mit dem Kurierdienst DHL,

deren Kosten unter www.dhl.de einsehbar sind.

Für Postversand fallen die Kosten der Deutschen Post AG bzw. DHL (DHL Vertriebs GmbH & Co. oHG) an.

Datenträger, Datenupload, Digitalisierungen

Erstellung einer CD oder DVD 10,- Euro netto

Bereitstellung von Daten auf einem 0,10 Euro je angebrochenes Megabyte Daten

Web-Server zum Download durch und je angebrochenem Monat der Bereitstellung

den Kunden


Scannen von Papiervorlagen 5,- Euro netto je Seite

(Aufsichtsvorlagen bis DIN A4)

Technische Daten

Lieferung digitaler Daten durch den Kunden

Die Designerin akzeptiert die Anlieferung auf CD und DVD im Windows- oder Apple-Format.

E-Mails werden mit einer maximalen Größe von 15 MB angenommen.

Dateiformate für Grafiken

Die Designerin nimmt folgende Dateiformate zur Weiterverarbeitung an:

a) Für die Verwendung in Printprodukten

Dateiformat: TIFF, PSD, JPEG (maximale Qualität) oder PDF

Auflösung: 100-150 dpi für großformatige Drucke (DIN A2 und größer)

300-356 dpi für kleinere Drucke

Farbmodus: CMYK oder Graustufen 8 Bit/Kanal

Maximaler Farbauftrag 300%

b) Für die Verwendung auf Webseiten

Dateiformat: JPEG, PNG oder GIF

Auflösung: 72 dpi oder höher

Farbmodus: RGB

c) Logos

Dateiformat: Vektorbasierte EPS-Datei

Farbmodus: CMYK oder Graustufen 8 Bit/Kanal (für Printprodukte)

RGB (für die Verwendung auf Webseiten)

Der Aufwand für die Umwandlung abweichender Formate wird nach Preisliste berechnet.

der Designerin gelieferte Dateiformate

Die Designerin liefert Arbeitsergebnisse in folgenden Formaten an den Kunden:

a) Logos

Dateiformat: EPS, TIF, JPEG oder PDF

Farbmodus: CMYK (zzgl. eventueller Sonderfarben/Schmuckfarben),

Graustufen oder RGB

b) Druckdaten

Dateiformat: druckfähige geschlossene PDF/X-3-Datei

Farbmodus: CMYK (zzgl. eventueller Sonderfarben/Schmuckfarben)

c) Website-Layout

Dateiformat: offene Photoshop-Dateien (PSD)

Farbmodus: RGB

Auflösung: 72 dpi

d) Bewegtbild

Dateiformat: Quicktime-MOV oder MP4

 

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen:  Registrierungsnummer: DE2776503846359 via Activate by Reclay